19. April 2024

Das Online-Ahnenbuch der Familie Windbichler

Handelserlaubnis aus 1786

Rundstempel

Hochlöbl. K.K. N.Ö. Landes Regg:

Unterzeichneter stellet gehorsamst vor, daß ihm sowohl
von der Löbl. Herrschaft Kirchschlag, als auch von der
Gemeinde Schlatten, laut anschluessigen Attestat
zwar die Bewilligung mit Krämer Waren handeln zu
können vor 28 Jahren gegeben worden. da aber dieselbe
ohne Hoch gnädiger Erlaubnis einer Hochlöbl. K.K.
Landes Regg nicht bestehen mag. So bittet
Unterzeichneter unterthänigst ihm mittels Ausferttigung
eines gewöhlichen Paßes die gnädigste Erlaubnüs zu
ertheillen

Amt Schlatten den 21. Marty (März) 1786:

Franz Lang
Kramer alda.

Supplicant die Herrschaft Kirchschlag den die Gemeinde
des Amts Schlatten durch Ausschuß (unleserlich) be-
nachbarten Krämmer und Handels (unleserlich) haben auf
dem 28. April 1786: früh um 9 Uhr vor diesem
K.K. Comiß Amt zu erscheinen und sich alda gehörig
anmelden zu lassen. Traiskirchen den 13ten April 1786:
Jacob (unleserlich)

(unleserlich) der Gemeinde Schlatten zuzuexequiren
13. April 1786
den 22. Marty 1786

Das Kreisamt V. U. W. W. hat nach
erhobener Befugnüs und Eigenschaft
dieses Handels, dann der Umstände
des Bittstellers selbst sofort über
Vernehmen der Herrschaft und
der deren Theilnehmenden, nicht
(unleserlich) mit Bedacht auf den
allfälligen Orts Bedarf, und
auf die in Sachen bestehende Vor-
schriften, und (unleserlich) auf
das jüngste Zoll Patent, darüber
ausführlich und förd (unleserlich) Be-
richt anher zu erstatten.
Ex Cons – Reg. (unleserlich) Austriae
28. Marty 1786
Joh. (unleserlich)

Regg:
Franz Lang Krämmer in Amt Schlatten Herrschaft Kirchschlag
Unterthane in V.U.W.W. [Vikariat unter dem Wiener Wald]

Bittet um unterthänigste
Erlaubnis mit Krämmer
Waren handeln zu
dürfen.

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