22. Dezember 2024

Das Online-Ahnenbuch der Familie Windbichler

Urkunde aus 1855

Z 134 st.d.
1854.

Einantwortungsurkunde

Von dem kk. Bezirksgerichte Wr. Neustadt wird
der Nachlaß des am 22. September 854 mit Ehevertrag vom 25. September 1830
verstorbenen Peter Windbichler, Krämmers in Bromberg auf Grund des zwischen der Witwe Katharina Windbichler, dann Bernhard Sinabel als Vormund der erblasserischen 3 Kinder und bedingt erklärten Erben: Anna Maria, Rosalia und Johann Windbichler
am 12. Dezember 1854 ad N. 1294 geschlossenen Erbtheilungsvertrages und über erfolgten Erlag der Erbtheile der letzgenannten 2Kinder der Witwe Katharina Windbichler mit Einschluß der auf 125 fl CMZ geschätzten Hälfte des dem Grundbuche der Pfarre ad. St.
Lambertum zu Bromberg fol. 27 inliegenden Hauses Nr. 114 vorher Kapelle zu Bromberg u. das auf 50 fl CMZ geschätzten Grundstückes
hinter dem Hause , Parz. 2642, welcher bisher von den bücherlichen Einlagen nicht abgetrennt und keine eigene Grundbucheinlage bildet, mit Last und Vortheil, insbesondere gegen Berichtigung des
Erbtheiles der mittlerweile großjährig erklärten Tochter A Maria Windbichler zu 150 fl CMZ eingeantwortet und die Abhandlung als
beendet erklärt.
Die Todfallsaufnahme, Inventur mit Beylagen und das Abhandlungsprotokoll sind aufzubehalten auf Verlangen abschriftlich
150 hinauszugeben und diese Urkunde unter Rückschluß der Quittungen für Katharina Windbichler mit dem Bemerken auszufertigen, daß sie abhandlungsbehördlich ermächtigt wurde, bezüglich des durch den Erblasser ohne Errichtung eines schriftlichen Kaufvertrages angekauften Grundtheiles Parz. 2642. hinter dem Hause mit den betreffenden bisherigen grundbücherlichen Eigenthümern statt des Erblassers den
Vertrag schriftlich abzuschließen.

Wr. Neustadt den 26. April 1855
Dößl mp.

Collatianirt und dem hiergerichtlich. aufbewahrten ungestempelten Originale gleichlautend
Siegel

KK Bezirksgericht
Wiener Neustadt 5. März 1860
der kk Kreisgerichtsrath
(Unterschrift unleserlich)

Uiber bezirksgerichtliche Auflage vom 28.v.M.
Z 11067, wurde auf Grund dieser Umstände, das Eigenthumsrecht auf die erblasserische Hülfte des im Grundbuche Kirche Bromberg fol. 27 inliegende Steinhauses Nr. 114 zu Bromberg, für die Witwe u. nunmehrige Alleineigenthümerin Fr. Katharina Windbichler einverleibt.
Siegel

Vom KK Grundbuchsamte Wr.
Neustadt am 18. Jänner 864
(Unterschrift unleserlich)

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