Hausgewähr aus 1830
Rundstempel
15 Kreutzer
Hausgewähr
Windbichler Peter, Katharina dessen Ehewärthin (?)
empfangen zugleich Nutz und Gewähr um eine
Behausung bey der Pfarrkirche zu Bromberg und
der Strasse liegend.
Hienann dient man jährlich am Tage des
heiligen Johann Evangelist, zum Grundbuche der
Pfarrkirche ad sant. Lambertan daselbst zwey Gulden
im Gelde.
Hinann ist Peter Windbichler von hier allein
an der Gewähr gestanden, durch Ehevertrag ddo. (dato)
hodie aber, ist diese Behausung laut Invent.Prot.Lit.
H. fol. 42 30 nach dem Schätzungswerth zu 150 f. Conv. Mz.
an obgedachte Mitgewährnehmerin zu gleich gekommen.
Mögen demnach ihren Nutzen nach Belieben damit
schaffen, jedoch nach Grundbuchrecht und dessen
Gewohnheit.
der Pfarrkirche Bromberg
den 25ten September 1830
Siegel Karl (unleserlich)
Grund (unleserlich)
[Auf der Rückseite des Doppelbogens ist zu lesen]:
Gewähr=Auszug
dto 25ten Feber 1830
Katharina dessen Ehewärthin,
um eine Behausung bei der
Pfarrkirche Bromberg.
Prot. Lit. H Fol. 46 30
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